Justiz
Virtuelle Poststelle für Anwalts- und Notariatskanzlei
Stellen Sie an alle elektronisch erreichbaren Gerichte in Deutschland rechtsicher mit nur einer Lösung zu. Egal ob Upload-Gerichtsbriefkasten, E-Mail oder ERV-D (OSCI). Mit einer Anmeldung alle Gerichte über das selbe System erreichen können. Statten Sie Ihre Kanzlei, wie die Gerichte, mit einer rechtssicheren virtuellen Poststelle aus. Machen Sie sich für Kollegen, Mandanten und Gerichte erreichbar via Intermediär-Kommunikation. Erstellen Sie vollautomatisch über den Erfolg oder Misserfolg einer Zustellung einen elektronisch signierten Rückschein aus. Vermeiden Sie Risiken durch konventionelle E-Mail Kommunikation.
Virtuelle Poststelle
Der elektronische Rechtsverkehr wird erst ermöglicht durch die elektronische Zugangseröffnung des Bürgers zum Gericht. Nutzen Sie unsere vollständig integrierten und abgestimmten Postsysteme für den Post Ein-/ und Ausgang inkl. der qualifizierten Signatur ausgehender elektronischer Post und der Verifikation eingehender elektronischer Post. Seien Sie flexibel und entwicklungsoffen durch Unterstützung aller relevanten Standards wie E-Mail, Upload oder OSCI.
Pflichtveröffentlichungen
Ab dem 01.01.2007 werden die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften verpflichtet ihre Pflichtveröffentlichungen (Jahresabschluss, Lagebericht etc.) in elektronischer Form beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen und alle Änderungen zum Handelsregister in elektronisch beglaubigter Form (z.B. durch Notar) beim elektronischen Handelsregister einzureichen. Erzeugen Sie per Mausklick aus MS- Word, Excel oder Open Office elektronisch signierte Dokumente zur Einreichung beim Bundesanzeiger oder Handelsregister. Scannen Sie Dokumente des Mandanten und beurkunden Sie diese Dokumente elektronisch.
Notararchiv- Langzeitarchivierung qualifiziert signierter Urkunden
Auch durch qualifizierte Signatur geschützte Daten müssen ca. alle 6 Jahre aus Sicherheitsgründen übersigniert werden, da die der Signatur zugrunde liegenden mathematischen Algorithmen ihre Gültigkeit verlieren (§ 17 SigV). Wann und welche Algorithmen hinsichtlich ihrer Gültigkeit auslaufen wird durch die Bundesnetzagentur jährlich in einem Algorithmenkatalog veröffentlicht. Um den Aufwand hierfür so gering wie möglich zu halten müssen die Signaturdatenbestände, parallel zum Archivsystem der Daten, durch besondere Systeme konsolidiert und durch Zeitstempel geschützt werden.
Justizarchiv- Langzeitarchivierung qualifiziert signierter elektronischer Dokumente
Auch durch qualifizierte Signatur geschützte Daten müssen ca. alle 6 Jahre aus Sicherheitsgründen übersigniert werden, da die der Signatur zugrunde liegenden mathematischen Algorithmen ihre Gültigkeit verlieren (§ 17 SigV). Wann und welche Algorithmen hinsichtlich ihrer Gültigkeit auslaufen wird durch die Bundesnetzagentur jährlich in einem Algorithmenkatalog veröffentlicht. Um den Aufwand hierfür so gering wie möglich zu halten, müssen die Signaturdatenbestände, parallel zum Archivsystem der Daten, durch besondere Systeme konsolidiert und durch Zeitstempel geschützt werden.
Elektronische Zustellnachweise
Sie setzen bereits eine virtuelle Poststelle ein, die jedoch noch keine qualifiziert signierten Zustellnachweise unter Verwendung der amtlichen Zeit erzeugt? Rüsten Sie jetzt ihre bestehenden Systeme nach. Unsere Schnittstellen und Plattformunabhängigen Signatur- und Verifikationsysteme für Windows und Linux werden Sie überzeugen.
Elektronische Dokumente (Urteile / Verfügungen / Beschlüsse)
Erzeugen Sie direkt aus Ihrer Fachanwendung oder in Word oder Open Office elektronische Dokumente gemäß § 130a ZPO und § 55a VwGO. Verbinden Sie sichtbare Signaturen, Stempel und Dienstsiegel mit der qualifizierten Signatur in PDF- Dokumenten. Lassen Sie sich von einer Lösung überzeugen, die an mehr als 600 Richterarbeitsplätzen und Geschäftstellen im täglichen Einsatz ist.
Elektronische Beglaubigungen
Erzeugen Sie per Mausklick aus MS- Word, Excel oder Open Office elektronisch signierte Dokumente zur Einreichung beim Bundesanzeiger oder Handelsregister. Scannen Sie Dokumente des Mandanten und beurkunden Sie diese Dokumente elektronisch.
Elektronische Akte- Beweiswertsicherung mit Zeitstempeln
Abgeschlossene Akten scannen und vernichten. Erhöhen Sie die Verfügbarkeit von Akten und sparen Sie Kosten durch die Einsparung von Lagerflächen ohne den Beweiswert der Originale und Dokumente der Akte zu verlieren. Versehen Sie die gescannten Dokumente mit einer Zeitstempelsignatur und machen Sie diese dem Beweis durch Urkunden gemäß § 371a ZPO zugänglich.
Amtliche Zeitermittlung gem. ZeitG für Zustellungen auf Justiz u. Behördensystemen
Zur Erzeugung einer verlässlichen Beweissituation bei elektronischen Zustellungen muss eine virtuelle Poststelle für den elektronischen Rechtsverkehr entweder durch ein Trust Center(„Zertifizierungsdiensteanbieter“(ZDA) im Sinne des § 15 Abs.1 SigG ) betrieben werden oder zwingend über eine Verbindung zu einem staatlich akkreditierten Trust Center verfügen, um dort „Zeitstempel“ gemäß § 2 Nr.14 SigG unter Verwendung der „amtlichen Zeit“( Zeitgesetz vom 25.7.1978, BGBl. I, S. 1262, geändert durch Gesetz vom 13.9.1994, BGBl. I, S.2322.) für die Zugangsnachweise anfordern zu können. Diese Anforderung ist zwingend erforderlich, da weder Gerichte noch Behörden das Recht für sich in Anspruch nehmen können, die „amtliche Zeit“ auszugeben (vgl. BGH Urteil v. 24.07.03 VII ZB 8/03). Rüsten Sie jetzt ihre bestehenden Systeme nach. Unsere Schnittstellen und Plattformunabhängigen Zeitstempellösungen für Windows und Linux werden Sie überzeugen.
