Archivsignatur nach § 41 SRVwV

Der Dokumentenanfall in Sozialkassen ist gewaltig. Eine Digitalisierung der Belege (DIN ISO 19005 PDF/A) mit nachfolgender Vernichtung des Papiers ist neben einer signifikanten Erhöhung der Verfügbarkeit der Dokumente in der Lage, millionenschwere Einsparpotenziale durch den Entfall von Kosten für Lagerflächen zu heben. Aufgrund der Reglungen in § 41 SRVwV sind Signatursysteme notwendig die dem Mitarbeiter (Operater) auch bei der Anwendung des Massensignaturverfahrens zur Archivierung, die stichprobenweise Überprüfung einzelner Dokumente nach dem Scannprozess ermöglicht.