Archivsignatur für Sozialkassen

Automatisierte Massensignatur und Einzelprüfung, wie paßt das zusammen? Das Dokumentenvolumen bei Sozialversicherungsträgern ist gewaltig. Eine Digitalisierung der Belege mit nachfolgender Vernichtung des Papiers ist neben einer signifikanten Erhöhung der Verfügbarkeit der Dokumente in der Lage millionenschwere Einsparpotenziale durch das Entfallen von Kosten für die Lagerung der Papierdokumente zu haben. Aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen für Sozialversicherungsträger muss der Mitarbeiter bei der Anwendung des Massensignaturverfahrens zur Archivierung, stichprobenweise einzelne Dokumente nach dem Scan-Prozess prüfen, indem er die elektronische Kopie mit dem schriftlichen Original vergleicht und die Signatur nur im Erfolgsfall anbringt.