Amtshierarchiesystem für zentralen Signaturserver

Jede Fachanwendung der Verwaltung die sich zukünftig dem e-Government öffnet, muss in der Lage sein, elektronische Verwaltungsakte gemäß §§ 3a, 37 VwVfG, mit qualifizierter elektronischer Signatur zu erzeugen. Die technische Umsetzung der Signaturfunktionalität steht dabei im Spannungsfeld zwischen Performance und Individualisierung.

Das Dokumentenaufkommen spricht zunächst für eine zentrale Massensignaturlösung. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte sprechen für eine Zentralisierung der Signaturfunktion als Bestandteil einer zentralen e-Goverment-Diensteplattform. Nur so können die Aufwendungen für eine flächendeckende Ausrüstung der Behörden mit Signaturkarten und Kartenlesegeräten einschließlich erklärungsbedürftiger PKIs vermieden werden.

Dagegen sprechen aber die Prinzipien der Aktenmäßigkeit und das Amtsprinzip mit seinen strengen Hierarchiestrukturen, die eine Individualisierung der Signatur auf Sachbearbeiterebene erfordern.

Diese besonderen Anforderungen der öffentlichen Hand erfordern spezielle Systeme, die eine leistungsfähige und zentralisierte, aber trotzdem auf den Sachbearbeiter individualisierbare qualifizierte Signatur von Dokumenten ermöglicht.