Behörden
Virtuelle Poststelle
e-Government wird erst ermöglicht durch die elektronische Zugangseröffnung des Bürgers zur Behörde. Nutzen Sie unsere vollständig integrierten und abgestimmten Postsysteme für den Post Ein-/ und Ausgang inkl. der qualifizierten Signatur ausgehender elektronischer Post und der Verifikation eingehender elektronischer Post. Seien Sie flexibel und entwicklungsoffen durch Unterstützung aller relevanten Standards wie E-Mail, Upload oder OSCI.
Langzeitarchivierung qualifiziert signierter elektronischer Dokumente
Auch durch qualifizierte Signatur geschützte Daten, müssen ca. alle 6 Jahre aus Sicherheitsgründen übersigniert werden, da die der Signatur zugrunde liegenden mathematischen Algorithmen ihre Gültigkeit verlieren (§ 17 SigV). Wann und welche Algorithmen hinsichtlich ihrer Gültigkeit auslaufen wird durch die Bundesnetzagentur jährlich in einem Algorithmenkatalog veröffentlicht. Um den Aufwand hierfür so gering wie möglich zu halten müssen die Signaturdatenbestände, parallel zum Archivsystem der Daten, durch besondere Systeme konsolidiert und durch Zeitstempel geschützt werden.
Elektronischer Verwaltungsakt
Starten Sie sofort und ohne Umstellung der Mitarbeiter auf neue Softwaresysteme in das Zeitalter des e-Government und erzeugen Sie einfach und unkompliziert direkt aus Word und Open Office elektronische Verwaltungsakte gemäß §§ 3a, 37 VwVfG.
Elektronischer Stapelverwaltungsakt (Massenverarbeitung)
Sie erzeugen in großer Anzahl gleichartige Verwaltungsakte oder Formulare wie Gebühren- oder Bußgeldbescheide gemäß §§ 3a, 37 VwVfG. Unsere Server-Lösungen für die qualifizierte elektronische Signatur sind auf die speziellen Bedürfnisse in Behörden und Kommunen abgestimmt und erfüllen bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben auch anspruchsvolle Anforderungen an die Performance. Größere Dokumentenaufkommen können in einen Stapel zusammengefasst und im Massenbetrieb mit nur einer PIN- Eingabe qualifiziert signiert werden.
Archivsignatur für Sozialkassen
Automatisierte Massensignatur und Einzelprüfung, wie paßt das zusammen? Das Dokumentenvolumen bei Sozialversicherungsträgern ist gewaltig. Eine Digitalisierung der Belege mit nachfolgender Vernichtung des Papiers ist neben einer signifikanten Erhöhung der Verfügbarkeit der Dokumente in der Lage millionenschwere Einsparpotenziale durch das Entfallen von Kosten für die Lagerung der Papierdokumente zu haben. Aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen für Sozialversicherungsträger muss der Mitarbeiter bei der Anwendung des Massensignaturverfahrens zur Archivierung, stichprobenweise einzelne Dokumente nach dem Scan-Prozess prüfen, indem er die elektronische Kopie mit dem schriftlichen Original vergleicht und die Signatur nur im Erfolgsfall anbringt.
Amtshierarchiesystem für zentralen Signaturserver
Jede Fachanwendung der Verwaltung die sich zukünftig dem e-Government öffnet, muss in der Lage sein, elektronische Verwaltungsakte gemäß §§ 3a, 37 VwVfG, mit qualifizierter elektronischer Signatur zu erzeugen. Die technische Umsetzung der Signaturfunktionalität steht dabei im Spannungsfeld zwischen Performance und Individualisierung.
Das Dokumentenaufkommen spricht zunächst für eine zentrale Massensignaturlösung. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte sprechen für eine Zentralisierung der Signaturfunktion als Bestandteil einer zentralen e-Goverment-Diensteplattform. Nur so können die Aufwendungen für eine flächendeckende Ausrüstung der Behörden mit Signaturkarten und Kartenlesegeräten einschließlich erklärungsbedürftiger PKIs vermieden werden.
Dagegen sprechen aber die Prinzipien der Aktenmäßigkeit und das Amtsprinzip mit seinen strengen Hierarchiestrukturen, die eine Individualisierung der Signatur auf Sachbearbeiterebene erfordern.
Diese besonderen Anforderungen der öffentlichen Hand erfordern spezielle Systeme, die eine leistungsfähige und zentralisierte, aber trotzdem auf den Sachbearbeiter individualisierbare qualifizierte Signatur von Dokumenten ermöglicht.
Amtliche Zeitermittlung gem. ZeitG für Zustellungen
Eine verlässliche Zeitermittlung ist eine der Kernaufgaben für den Betreib einer virtuellen Poststelle.
Zur Erzeugung einer verlässlichen Beweissituation bei elektronischen Zustellungen muss eine virtuelle Poststelle für das eGovernment entweder durch ein TrustCenter (Zertifizierungsdiensteanbieter-ZDA- im Sinne des § 15 Abs.1 SigG) betrieben werden, oder zwingend über eine Verbindung zu einem staatlich akkreditierten Trust Center verfügen, um dort „Zeitstempel“ gemäß § 2 Nr.14 SigG unter Verwendung der „amtlichen Zeit“ (Zeitgesetz vom 25.7.1978, BGBl. I, S. 1262, geändert durch Gesetz vom 13.9.1994, BGBl. I, S.2322.) für die Zugangsnachweise anfordern zu können.
Diese Anforderung ist zwingend erforderlich, da weder Gerichte noch Behörden das Recht für sich in Anspruch nehmen können, die „amtliche Zeit“ auszugeben (vgl. BGH Urteil v. 24.07.03 VII ZB 8/03).
Rüsten Sie jetzt ihre bestehenden Systeme nach. Unsere Schnittstellen und Plattformunabhängigen Zeitstempellösungen für Windows und Linux werden Sie überzeugen.
